Rundschreiben des Schatzmeisters
Montag, 7. Januar 2019Um einige bestehende Unklarheiten zu beseitigen möchte ich auf die folgenden wichtigen Punkte hinweisen:
Anmeldung von Mitgliedern
Für die Anmeldung von Mitglliedern (egal ob aktiv oder passiv) fällt eine Gebühr in Höhe von jeweils 3.- Euro an.
Aus Vereinfachungsgründen kann die Gebühr von den Vereinen sofort entrichtet werden. Dies erspart mir einige Arbeit.
Andernfalls teile ich nach Ablauf des Kalenderjahres die angefallenen Gebühren mit. Diese werden dann spätestens mit den Mitgliedsbeiträgen laut § 13 der Satzung fällig.
Die Anmeldung von Jugendlichen, die noch keine 12 Jahre alt sind, ist stets gebührenfrei.
Zuschüsse zur Durchführung von Turnieren
Zuschussanträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Turniers unter Vorlage einer ordentlichen Abrechnung einzureichen. Im begründeten Ausnahmefall kann die Frist verlängert werden.
Die „Richtlinien für Ausrichter von Meisterschaften des USV“ (siehe Ordnungswerke des USV) geben zu Form und Inhalt der Abrechnung Hilfestellung.
Für Fragen zu den o. g. Punkten stehe ich natürlich gern zur Verfügung.
Euer Schatzmeister
Wolfgang Kassubek